Was ist Rückstellungen?
Kategorie: Kosten und Buchungsbegriffe
Ein Aufwand, den du schon jetzt in deinen Zahlen berücksichtigst, obwohl die Rechnung oder Zahlung erst später kommt. Gibt es nur bei bilanzierenden Betrieben.
Rückstellungen gibt es nur, wenn dein Betrieb bilanziert, nicht bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ein Beispiel: Für die Gewerbesteuer 2025 oder die Kosten des Jahresabschlusses 2025 steht schon fest, dass sie anfallen, auch wenn die Rechnung oder Zahlung erst 2026 kommt. Diesen Betrag berücksichtigst du bereits 2025 als Aufwand und bildest dafür eine Rückstellung. Kommt die Rechnung dann 2026, wird die Rückstellung wieder aufgelöst. So belastet der Aufwand das Jahr, in das er gehört, nicht erst das Jahr der Zahlung.