Was ist Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)?
Kategorie: Steuern und Abgaben
Eine Vereinfachung für kleine Umsätze: bis 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr weist du keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab.
Rechtlich steht sie in Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz, die beiden Grenzen gelten jeweils brutto. Überschreitest du die obere Grenze im laufenden Jahr, wechselst du sofort ab diesem Umsatz in die Regelbesteuerung. Im Gegenzug darfst du als Kleinunternehmer keine Vorsteuer ziehen. Die Details klärst du am besten mit deinem Steuerbüro.